Der Besuch des Ökumenischen Gymnasiums ist schulgeldpflichtig. Familien, die das Schulgeld nicht oder nicht in voller Höhe aufbringen können, haben die Möglichkeit, einen Stipendienantrag für ihr Kind/ihre Kinder zu stellen. Die Höhe einer finanziellen Unterstützung richtet sich nach den jeweiligen Einkommens- bzw. Vermögensverhältnissen und nach der Lebenssituation der Eltern.
Es werden individuell ermittelte Teil- oder Vollstipendien gewährt. Die Erfüllung der Kriterien wird jährlich überprüft. Die Förderung kann bis zum Abitur gewährt werden.
Wer kann sich bewerben?
Bewerberinnen und Bewerber für die 5.Klasse sollten derzeit die 4.Klasse einer Grundschule besuchen. Anträge für die Unter-, Mittel- oder Oberstufe am ÖG können jederzeit gestellt werden. Dabei werden bestimmte Anforderungen an Stipendiaten (siehe unten) zugrunde gelegt.
Was muss die Bewerbung beinhalten?
Wie hoch sind die Stipendien?
Die Höhe der Stipendien richtet sich individuell nach der aktuellen wirtschaftlichen Situation der Familien. Die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Höhe eines Zuschusses ist ein verbindlicher Kriterienkatalog. Die Zahlung eines Mindestschuldgeldes von 40 Euro als zumutbare Eigenteilleistung ist obligatorisch.
Für welchen Zeitraum werden die Stipendien gewährt?
Die Stipendien können vorübergehend oder für die gesamte Schulzeit von Klasse 5 bis zum Abitur gewährt werden. Dabei wird jährlich geprüft, ob die Schülerin/der Schüler die genannten Bedingungen erfüllt.
Bis wann müssen die Bewerbungen vorliegen?
Der vollständige Antrag auf ein Stipendium für das Schulgeld am Ökumenischen Gymnasium zu Bremen durch die Erika Opelt-Stoevesandt Stiftung muss bis zum 30. April eines Kalenderjahres eingehen.
Er ist zu richten an:
Erika Opelt-Stoevesandt Stiftung
Antje Naused
Oberneulander Landstraße 143a
28355 Bremen
Wie werden die Stipendien vergeben?
Zuständig für die Bewilligung eines Stipendiums ist der Stipendienausschuss der Stiftung. Er besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern, der Koordinatorin der Mittelstufe sowie einer der beiden Schulelternsprecher/-innen.
Der Stipendienausschuss überprüft die Förderantragsunterlagen und befindet über die Höhe der Bewilligung. Nicht fristgerecht eingereichte Folgeanträge können nicht berücksichtigt werden.
Wann werden die Stipendienbewilligungen gegeben?
Die Erika Opelt-Stoevesandt Stiftung versendet die Bescheide jeweils vor den Sommerferien.